Nach Rückgabe ohne Beanstandung erhalten Sie diese selbstverständlich zurück.
Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Sach- und Personenschäden, die mit dem Gebrauch des Gerätes entstehen können. Der Vermieter übergibt das Gerät nach bestem Wissen in gebrauchsfähigen Zustand, übernimmt aber keine Haftung und keinen Schadenersatz, wenn sich bei Gebrauch ein Funktions-Mangel herausstellt. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter alle Schäden und Funktionsmängel, die sich bei Gebrauch herausstellen, unmittelbar bei Rückgabe anzuzeigen. Bei Beschädigungen, Verschmutzungen oder Verlust haftet der Mieter. Ihm werden dann die Kosten für die ordnungsgemäße Instandsetzung, Wertverluste oder Kosten der Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt.
Entsprechend Ihrer Buchung - ob Maskottchen, Hüpfburg oder Aufsteller - benötigen Sie bei Abholung folgende, unterschriebene Dokumente:
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